Infos zur Verlängerung der SVS Überbrückungsfinanzierung

Geltungsdauer: Anträge sind bis 31.03.2021 möglich

Höhe der Beihilfe für 2021: €3.000 pauschal ausbezahlt

Voraussetzung für die Beihilfe 2021: Versicherung als Künstler*in bei der SVS (Pflichtversicherung oder Opting-In) bis zum Stichtag 1.November 2020

Anträge für 2020 sind ebenfalls weiterhin stellbar. Für 2020 beträgt die Beihilfe 10.000€ pauschal. (Voraussetzungen sind dieselben wie vorher; Stichtag 13. Juni 2020)

Ebenfalls antragsberechtigt sind Personen, die für das Jahr 2020 antragsberechtigt sind, und Personen, die im Jahr 2018 und/oder 2019 pflichtversichert waren und zum Stichtag 1. November 2020 künstlerisch tätig waren.

Weitere Informationen und FAQ hier.

Richtlinie dazu hier bzw. hier.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den permalink.