Gegenüber den IG-Netz-Fördergeber:innen muss ein eindeutiger Nachweis darüber erbracht werden, dass die angeführten Angaben zur Tätigkeit der angemeldeten Person
mit der Ausübung der Tätigkeit(en) dieser Person, sowie den Förderrichtlinien, übereinstimmen!
Wenn diese Information nicht auf dem Lohnzettel und den eingereichten Unterlagen unter dem Punkt „Produktionen“ mit aussagekräftigem Informationsmaterial (auf dem die Tätigkeit der angestellten Personen ersichtlich ist – mehr als nur Bühnenfotos oder Presseartikel hochladen) klar ersichtlich ist, vergleichen wir diese auf Übereinstimmung mit den Angaben auf der Homepage. Wenn diese fehlen und wir zu einzelnen Personen auf der Homepage nachkontrollieren müssen und dabei Unstimmigkeiten zu den von euch gemachten Angaben in der IG-Netz-Datenbank finden, müssen wir darauf reagieren und von euch Informationen nachfordern um Zuschüsse gewähren zu können.
Die IG-Netz Richtlinien sind sehr klar darin, dass nur künstlerische Tätigkeiten bezuschusst werden können – keine handwerklichen oder unterrichtenden oder verwaltenden Tätigkeiten, einzige Ausnahme (nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel) Produktionsleitungen! Deshalb ist bei der Nachweis-Erbringung sowie bei der Angabe in den jeweiligen Monaten zu beachten zu wie viel Prozent die angegebene(n) Tätigkeit(en) künstlerisch sowie nichtkünstlerisch waren! Die nicht-künstlerischen Tätigkeitsanteile sind jedenfalls aus den künstlerischen und Produktionsleitungs-Tätigkeiten aller im IG-Netz angegebenen Angestellten herauszurechnen.
Falls es Überschneidungen geben sollte, zwischen künstlerischen und nicht-künstlerischen Tätigkeiten, ist es wichtig, dass sich die Angabe/Bezeichnung der künstlerischen
Tätigkeit(en) auch auf dem Lohnzettel wiederspiegelt. Wichtig ist, dass die Angaben zur Tätigkeit in der Datenbank mit den Angaben der Tätigkeit am Lohnzettel übereinstimmen (Mehrfachnennungen sind dabei möglich). Bei den Personen, wo unterrichtende Tätigkeiten wie „Kursleitung“ auf den Lohnzetteln steht, obwohl künstlerische Tätigkeiten wie “Regie“ ausgeübt würden, müssen diese in jedem Fall um diese auf dem Lohnzettel ergänzt werden. Andernfalls sind die Dienstgeber:innen-
Sozialversicherungsanteile für diese Person nicht bezuschussbar.
Bitte achtet bei zukünftigen Einreichungen auf einen eindeutigen Nachweis der Tätigkeit (bevorzugt am Lohnzettel und in den von euch zur Verfügung gestellten Informationen)! NICHT-FÖRDERBAR z.B.: Hospitanz, Aushilfen, Bürokraft, Praktikum, Produktions-Assistenz, Verwaltung (generell sowie nicht-produktionsbezogene Büro-Tätigkeit als Produktionsleitung), Social Media/Presse Bühnenbau, Technik, Marketing, Kunstvermittlung/Kommunikation, Kassa, Publikumsdienst, Hörspiel-machende Menschen, Workshop-leitende Menschen, Orchester.